Leasing und Steuerfreiheit: Der beliebte Benefit Dienstrad als Win-win-Situation
Immer mehr Arbeitnehmer wünschen sich flexible und nachhaltige Mobilitätslösungen. Ein Dienstrad oder auch die Fahrradüberlassung über den Arbeitgeber ist eine attraktive Möglichkeit, diesen Wunsch zu erfüllen und gleichzeitig von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Erfahren Sie hier, welche steuerlichen Überlassungsmethoden es gibt, zwischen denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wählen können.
Steuerfrei: Die 0 %-Reglung oder Gehaltsplus
Die 0 %-Regelung besagt, dass Dienstfahrräder, einschließlich E-Bikes, die von Arbeitgeber als Gehaltplus bereitgestellt werden, komplett steuer- und abgabenfrei sind. Die Leasingkosten übernimmt der Arbeitgeber und kann diese als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Arbeitnehmer haben weiterhin die Möglichkeit, die Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer für ihren Arbeitsweg abzusetzen.
Für Selbstständige, deren Leasingrad zum Betriebsvermögen gehört oder deren Firma die Leasingraten trägt, gilt ebenfalls die 0 %-Regelung: Sie genießen ebenfalls die Steuerfreiheit.
Steuerbegünstigt: Die 0,25 %-Reglung oder Gehlatsumwandlung
Seit 2012 können Arbeitgeber ihren Angestellten Fahrräder und E-Bikes als Gehaltsumwandlung zur Verfügung stellen – und das steuerbegünstigt für den Arbeitnehmer. Geregelt ist dies im § 37b EstG (Einkommensteuergesetz). Konkret bedeutet das: Der geldwerte Vorteil, der durch die zusätzliche private Nutzung des Dienstrads entsteht, wird nur mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat versteuert.
Beispiel: Kostet das Dienstrad 3.000 Euro, beträgt der geldwerte Vorteil 7,50 Euro pro Monat (3.000 Euro x 0,25 % = 7,50 Euro). Dieser Betrag wird dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers hinzugerechnet und ganz normal versteuert.
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Vorteile für Arbeitnehmer:
Günstiger zum Wunschrad: Durch die Gehaltsumwandlung reduziert sich das monatliche Bruttogehalt, wodurch weniger Steuern und Sozialabgaben anfallen.
Flexibilität: Das Dienstrad kann sowohl für den Arbeitsweg als auch in der Freizeit genutzt werden.
Gesundheitsförderung: Regelmäßiges Fahrradfahren fördert die Gesundheit und das Wohlbefinden.
Volle Kostenkontrolle: In der Regel sind alle Kosten wie Versicherung und Wartung im Leasingvertrag enthalten.
Vorteile für Arbeitgeber:
Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit: Ein Dienstrad ist ein attraktiver Benefit, der die Motivation und Bindung der Mitarbeiter erhöht.
Imagegewinn: Das Unternehmen positioniert sich als umweltbewusst und mitarbeiterorientiert.
Reduzierte Lohnnebenkosten: Arbeitgeber sparen gleich doppelt: Zum einen durch die steuerliche Förderung, zum anderen durchsinkende Sozialabgaben, da die Leasingraten vom Bruttogehalt abgezogen werden.
Beliebter Benefit führt zu Gewinn und Retention: Kommen Sie dem Fachkräftemangel zuvor und bieten Sie den beliebten Benefit Dienstrad an, mit dem Sie nicht nur effektiv qualifizierte Mitarbeiter gewinnen, sondern auch Ihre Mitarbeiter-Retention steigern können.
Haben Sie zur Versteuerung des Dienstrads noch Fragen? Dann lesen Sie unsere ausführliche Rubrik “Versteuerung” dazu.
Dienstrad als beliebter Benefit
Dienstradleasing als Benefit erfreut sich zunehmender Beliebtheit – und das aus gutem Grund! Immer mehr Arbeitnehmer möchten sich gesund und umweltfreundlich fortbewegen, idealerweise mit einem hochwertigen Rad, das sich ihre Mitarbeiter dank ihrer Unterstützung und Gehaltsumwandlung einfach leisten können.
BusinessBike macht den Umstieg aufs Dienstrad besonders leicht: Über ein intuitives Online-Portal wickeln Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Leasingprozess schnell und unkompliziert ab. Ob klassisches Fahrrad oder E-Bike – für jeden Bedarf ist das passende Modell dabei. Entdecken auch Sie die Vorteile von BusinessBike und investieren Sie in die Gesundheit und Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter – und damit gleichzeitig in den Erfolg Ihres Unternehmens. Denn motivierte Mitarbeiter sind das wichtigste Kapital!
Vorteile für Mitarbeiter und Unternehmen:
Nachhaltig unterwegs: Setzen Sie mit dem Dienstrad ein Zeichen für umweltfreundliche Mobilität, die gleichzeitig die Gesundheit fördert.
Flexibel im Alltag: Integrieren Sie das Fahrrad nahtlos in Ihren Arbeitsalltag und genießen Sie die Freiheit auf zwei Rädern.
Steuern sparen: Profitieren Sie von attraktiven Steuervorteilen – sowohl als Arbeitnehmer als auch als Arbeitgeber.
Zufriedene Mitarbeiter: Steigern Sie die Mitarbeiterzufriedenheit und stärken Sie die Bindung an das Unternehmen.
Unser BusinessBike Angebot für Sie:
Günstiger als kaufen: Leasen Sie Ihr Wunschfahrrad bis zu 40 % günstiger als beim Direktkauf.
Riesige Auswahl: Wählen Sie aus allen Fahrradtypen und finden Sie bei einem unserer über 6.000 Fachhändler deutschlandweit Ihr Traumrad.
Flexible Finanzierung: Wir bieten Ihnen umfassende Leasingoptionen und eine einfache und sichere Finanzierung.
Unbeschwert Radeln: Nutzen Sie Ihr Dienstrad auch privat
Rundum abgesichert: Profitieren Sie von unserer Vollkaskoversicherung und Mobilitätsgarantie – bei Unfall, Panne oder Diebstahl.
Digital und einfach: Erleben Sie eine 100 % papierlose Abwicklung über unser Echtzeit-Portal.
Service nach Maß: Wählen Sie aus drei maßgeschneiderten Service-Budget-Paketen das passende für Ihre Bedürfnisse.
Steuerfreies und Steuerbegünstigtes Dienstrad-Leasing: Key Takeaways
Steuerfreiheit beim Dienstrad: Nutzen Sie die 0 %-Regelung, um das Dienstrad steuer- und abgabenfrei als Gehaltsplus zu erhalten.
0,25 %-Regelung für Gehaltsumwandlung: Arbeitgeber können ein Dienstrad steuerbegünstigt durch Gehaltsumwandlung bereitstellen, wodurch Arbeitnehmer nur 0,25 % des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern müssen.
Vorteile für Arbeitnehmer: Profitieren Sie von geringeren Steuern, flexibler Nutzung, Gesundheitsförderung und umfassenden Leasingangeboten.
Vorteile für Arbeitgeber: Steigern Sie die Mitarbeiterzufriedenheit, senken Sie Lohnnebenkosten und stärken Sie das umweltbewusste Image Ihres Unternehmens.
Einfacher Leasingprozess: BusinessBike bietet eine digitale und unkomplizierte Abwicklung des Dienstrad-Leasings für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Fahrradüberlassung als Win-Win: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren von den steuerlichen Vorteilen und der steigenden Mitarbeiterzufriedenheit.