Dienstrad-Leasing für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
Ein neuer Beschluss ermöglicht 850.000 Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst der Bundesländer den Zugang zu Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung.
Gute Nachrichten für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst: Eine neue Vereinbarung ermöglicht Dienstrad-Leasing bald auch für die Angestellten der Bundesländer. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Gewerkschaft Verdi haben die Einigung im Rahmen ihrer Tarifrunde am 9. Dezember 2023 beschlossen.
Aufschwung für das Fahrrad
Während Fahrrad-Leasing bislang meist nur für Landesbeamtinnen und -beamte möglich war, können im Rahmen der neuen Regelung zukünftig auch die etwa 850.000 Tarifangestellten der Länder den beliebten Mitarbeiterbenefit nutzen. Ab dem 1. Januar 2024 sind die Bundesländer als Arbeitgeber berechtigt, ihren Tarifbeschäftigten Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung anzubieten. Hessen gehört nicht zur Tarifgemeinschaft deutscher Länder und ist damit von der Regelung ausgenommen.
Nachhaltige Mitarbeitermobilität
Die Einigung markiert einen weiteren wichtigen Schritt hin zur nachhaltigen Gestaltung von betrieblicher Mobilität. Dank Dienstrad-Leasing kommen Tarifangestellte ganz einfach an ihr Traumrad und profitieren von vielen Vorteilen. Im Gegensatz zum herkömmlichen Fahrradkauf ist das Leasing deutlich günstiger. Außerdem fördert Radfahren und E-Biken die Gesundheit, ist umweltfreundlich und man ist oft schneller am Ziel – besonders bei Kurzstrecken.
Locker leicht leasen mit BusinessBike
Sie sind öffentlicher Arbeitgeber und möchten Ihren Mitarbeitenden Dienstrad-Leasing mit BusinessBike anbieten? Alle Informationen gibt es hier.